Über uns

Die Schweizerische Paritätische Vollzugs­kommission Bau­haupt­gewerbe (SVK) ist als Verein organisiert. Die nachfolgend dargestellten, paritätisch organisierten Gremien nehmen die ihnen übertragenen Aufgaben wahr.

Vereinsversammlung

Das oberste Organ der SVK ist die Vereinsversammlung. Sie besteht aus insgesamt 14 Vertreterinnen und Vertretern, je sieben auf der Arbeitgeber- und sieben auf der Arbeitnehmerseite.

Arbeitgebervertreter

Arbeitnehmervertreter

Vorstand

Der Vorstand ist das oberste geschäftsleitende Organ der SVK. Er besorgt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein gegen aussen. Der Vorstand setzt sich zusammen aus je drei Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen.

Arbeitgebervertreter

Arbeitnehmervertreter

Präsidium 2026

Das Präsidium setzt sich aus dem Amt des Präsidenten sowie des Vizepräsidenten zusammen. Es besteht aus je einer Vertretung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite, wobei der Präsident jährlich zwischen den Sozialpartnern wechselt. Das Präsidium ist zusammen mit der Geschäftsführung für die Anstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle verantwortlich und vertritt den Verein in nationalen paritätischen Organen.

Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle der SVK ist als erste Ansprechperson zuständig für Fragen der lokalen paritätischen Berufskommissionen, anderer Vollzugsorgane innerhalb und ausserhalb des Bauhauptgewerbes sowie am LMV-Vollzug interessierter Verbände. Die SVK agiert auch als nationale Koordinationsstelle für das SECO und kantonale Behörden.